Rechtlicher Hinweis zur Provisionsreduzierung


1. Finanzierungshinweis


Die Reduzierung der Maklerprovision dient der Senkung der Kaufnebenkosten und kann die Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage durch Banken erhöhen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Finanzierungsgarantie abgeben. Die finale Entscheidung über eine Darlehensgewährung obliegt allein dem jeweiligen Kreditinstitut.


2. Berechnungsgrundlage des Rabatts


Der beworbene Rabatt von bis zu 70 % bezieht sich auf die am jeweiligen Standort der Immobilie marktübliche Maklerprovision (in der Regel 3,57 % inkl. MwSt. des beurkundeten Kaufpreises pro Partei). Die genaue Höhe des Nachlasses ist individuell und hängt von Faktoren wie der Objektart, dem Standort und dem Vermarktungsaufwand ab. Ein verbindliches Angebot erfolgt erst nach einer individuellen Objektprüfung. 


3. Gesetzliche Parität (§ 656c BGB)


Wir weisen darauf hin, dass bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen an Verbraucher die gesetzlichen Regelungen zur Provisionsverteilung strikt eingehalten werden. Ein Nachlass, den wir einer Partei (z. B. dem Verkäufer) gewähren, kommt in gleichem Maße auch der anderen Partei (dem Käufer) zugute, sofern wir für beide Seiten tätig werden (§ 656c Abs. 1 BGB). 


4. Textformerfordernis


Gemäß § 656a BGB bedarf ein Maklervertrag, der die Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Gegenstand hat, der Textform (z. B. E-Mail). Erst mit Abschluss eines wirksamen Maklervertrages und der anschließenden notariellen Beurkundung des Kaufvertrages entsteht der Provisionsanspruch in der vereinbarten, reduzierten Höhe. 




Rechtlicher Hinweis zur Provisionsreduzierung




1. Finanzierungshinweis


Die Reduzierung der Maklerprovision dient der Senkung der Kaufnebenkosten und kann die Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage durch Banken erhöhen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Finanzierungsgarantie abgeben. Die finale Entscheidung über eine Darlehensgewährung obliegt allein dem jeweiligen Kreditinstitut.



2. Berechnungsgrundlage des Rabatts


Der beworbene Rabatt von bis zu 70 % bezieht sich auf die am jeweiligen Standort der Immobilie marktübliche Maklerprovision (in der Regel 3,57 % inkl. MwSt. des beurkundeten Kaufpreises pro Partei). Die genaue Höhe des Nachlasses ist individuell und hängt von Faktoren wie der Objektart, dem Standort und dem Vermarktungsaufwand ab. Ein verbindliches Angebot erfolgt erst nach einer individuellen Objektprüfung. 


3. Gesetzliche Parität (§ 656c BGB)


Wir weisen darauf hin, dass bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen an Verbraucher die gesetzlichen Regelungen zur Provisionsverteilung strikt eingehalten werden. Ein Nachlass, den wir einer Partei (z. B. dem Verkäufer) gewähren, kommt in gleichem Maße auch der anderen Partei (dem Käufer) zugute, sofern wir für beide Seiten tätig werden (§ 656c Abs. 1 BGB). 


4. Textformerfordernis


Gemäß § 656a BGB bedarf ein Maklervertrag, der die Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Gegenstand hat, der Textform (z. B. E-Mail). Erst mit Abschluss eines wirksamen Maklervertrages und der anschließenden notariellen Beurkundung des Kaufvertrages entsteht der Provisionsanspruch in der vereinbarten, reduzierten Höhe.